In Abstimmung mit dem Eigentümer überwachen wir den baulichen Zustand der Mietsache und lassen ggfs. erforderliche Reparaturen ausführen. Zudem kümmern wir uns um bürokratische Pflichten und die Rechnungslegung. Der folgenden Auflistung entnehmen Sie mehrere unserer Leistungen:
Entgegennahme und Überwachung von Mietzahlungen
Kündigung von Mietverträgen und Abschluss neuer Verträge (bei Einverständnis durch den Eigentümer)
Geltendmachung von Mietrückständen – außergerichtlich wie gerichtlich – in Rücksprache mit dem Eigentümer
Fristgerechte Prüfung und Entrichtung der den Eigentümer betreffenden öffentlichen Abgaben und wiederkehrenden Lasten sowie Prüfung und Bezahlung anfallender Rechnungen
Jährliche Durchführung von Betriebskostenabrechnungen gegenüber dem Mieter
Rechnungslegung: Einnahmen und Ausgaben sowie Überschussrechnung für den Eigentümer