Die Grundleistungen unserer Wohneigentumsverwaltung sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Durch diese Leistungen erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben nach §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG.